Ab 6.Juni 1986 ist der Verkauf der nachstehend angeführten Waren verboten, soweit die im folgenden angeführten Grenzwerte für höchstzulässige Aktivitätskonzentrationen überschritten werden:
Hartkäse, Schnittkäse, Weichkäse, Sauermilchkäse und Schmelzkäse:
für Cäsium 137 + Cäsium 134 16 nCi pro Kilogramm
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