Ab 31.Mai 1986 ist der Verkauf der nachstehend angeführten Waren verboten, soweit die im folgenden angeführten Grenzwerte für höchstzulässige Aktivitätskonzentrationen überschritten werden:
Vollmilch, Sauermilch, Joghurt und ähnliche Milcherzeugnisse:
für Cäsium 137 5 nCi pro Liter oder Kilogramm
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