§ 4 Beendigung der Frist bei Möglichkeit des Kanalanschlusses — Abwasserreinigungsanlagen, Verlängerung der Frist für die Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht
Ist der Anschluss an eine öffentliche Kanalisation vor Ablauf der in § 2 Abs. 1 und § 3 genannten Fristen möglich, endet die Ausnahme von der Bewilligungspflicht, sobald diese Anschlussmöglichkeit besteht.