Außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten ist die Einleitung von kommunalem (häuslichem) Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen, die mit einer täglichen Schmutzfracht von maximal 10 EW 60 belastet sind, in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund (Versickerung) bis 31. Dezember 2007 zulässig.
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