LandesrechtSteiermarkVerordnungenAbwasserreinigungsanlagen, Verlängerung der Frist für die Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht§ 3

§ 3Fristverlängerung außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete

In Kraft seit 01. Januar 2006
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