LandesrechtSteiermarkVerordnungenAufhebung der Verordnung über die Evidenzhaltung und Kennzeichnung der Hunde§ 1

§ 1

In Kraft seit 30. Oktober 1999
Up-to-date

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 29. März 1962 über die Evidenzhaltung und Kennzeichnung der Hunde in Steiermark wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 aufgehoben.

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