LandesrechtSteiermarkVerordnungenAufhebung der Verordnung über die Evidenzhaltung und Kennzeichnung der Hunde

Aufhebung der Verordnung über die Evidenzhaltung und Kennzeichnung der Hunde

In Kraft seit 30. Oktober 1999
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 29. März 1962 über die Evidenzhaltung und Kennzeichnung der Hunde in Steiermark wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 aufgehoben.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Oktober 1999, in Kraft.