Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, LGBl. Nr. 35/2004, in der jeweils geltenden Fassung, ausgenommen deren § 26, findet auch für Bedienstete im Bereich von Dienststellen/Dienststellenteilen der Gemeinden und Gemeindeverbände Anwendung.
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