Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente für Dienststellen, in denen nicht mehr als zehn Bedienstete regelmäßig beschäftigt werden und in denen keine Gefahren bestehen, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind, können entsprechend der Anlage zu dieser Verordnung gestaltet werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 48/2011
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