LandesrechtSteiermarkVerordnungenDurchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes§ 17

§ 17Anwendung von Bestimmungen der Verordnung, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten und an Gebäude auf Baustellen festgelegt werden (AStV)

In Kraft seit 01. August 2004
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