§ 4 — BHGU - Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen Kur-Apotheke in Laßnitzhöhe und des Bereitschaftsdienstes
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Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 12. Dezember 2008, GZ.: 12 A 4/1998, über den Dienstturnus der Kur-Apotheke in Laßnitzhöhe, der Fux-Apotheke in Sankt Marein bei Graz und der Marien-Apotheke in Eggersdorf bei Graz bleibt vollinhaltlich aufrecht.
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