Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 29. April 2004, GZ.: 12 M 24/ 02 bleibt hinsichtlich der Betriebszeiten der Kur-Apotheke in Laßnitzhöhe sowie sämtlicher Regelungen hinsichtlich der Fux-Apotheke in Sankt Marein bei Graz in Kraft.
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