LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHGU - Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen Kur-Apotheke in Laßnitzhöhe und des Bereitschaftsdienstes§ 2

§ 2

In Kraft seit 18. Februar 2009
Up-to-date

Bei der öffentlichen Kur-Apotheke in Laßnitzhöhe ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.

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