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Zuweisung von Grundstücken an die Gemeinden Altenmarkt und Fürstenfeld nach einer Änderung der Landesgrenze
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. August 1969
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§ 2 — Zuweisung von Grundstücken an die Gemeinden Altenmarkt und Fürstenfeld nach einer Änderung der Landesgrenze
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Diese Verordnung tritt mit 1.August 1969 in Kraft.
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