LandesrechtSteiermarkVerordnungenZuweisung von Grundstücken an die Gemeinden Altenmarkt und Fürstenfeld nach einer Änderung der Landesgrenze

Zuweisung von Grundstücken an die Gemeinden Altenmarkt und Fürstenfeld nach einer Änderung der Landesgrenze

In Kraft seit 01. August 1969
Up-to-date