Gemäß § 8 Abs. 3 und 5 a des Apothekengesetzes, Reichsgesetzblatt nr. 5/1907 i. d. g. F., wird die Verordnung der BH Weiz GZ. 12 A 14-97 dahingehend abgeändert, dass der Wechsel des Bereitschaftsdienstes nun anstatt Freitags immer samstags um 8.00 Uhr stattfindet.
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