Vorwort
§ 1
§ 1
Gemäß § 8 Abs. 3 und 5 a des Apothekengesetzes, Reichsgesetzblatt nr. 5/1907 i. d. g. F., wird die Verordnung der BH Weiz GZ. 12 A 14-97 dahingehend abgeändert, dass der Wechsel des Bereitschaftsdienstes nun anstatt Freitags immer samstags um 8.00 Uhr stattfindet.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2011 mit Bereitschaftsdienst in der Andreas-Apotheke in Anger in Kraft.
§ 3
§ 3
Alle bisherigen Betriebszeitenverordnungen, die die gegenständlichen Apotheken betreffen, bleiben aufrecht.