Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft, gleichzeitig treten die §§ 2 bis 4 der Verordnung des Bezirkshauptmannes von Liezen vom 23. April 2008, GZ: 12.0-19/08 und 12.0-46/98, außer Kraft. Die mit Verordnung festgesetzten Betriebszeiten aller Apotheken bleiben unverändert.
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