LandesrechtSteiermarkVerordnungenErhaltung der genetischen Vielfalt heimischer Nutztierrassen § 1

§ 1Ziel der Verordnung

In Kraft seit 01. Februar 1998
Up-to-date

Diese Verordnung regelt die Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt im Land Steiermark, insbesondere zur Förderung gefährdeter heimischer Nutztierrassen.

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