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Steiermark
Verordnungen
Anerkennung der schwarzbunten Rinderrasse
§ 2
§ 2
In Kraft seit 09. August 1974
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§ 2 — Anerkennung der schwarzbunten Rinderrasse
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Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.
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