LandesrechtSteiermarkVerordnungenAnerkennung der schwarzbunten Rinderrasse

Anerkennung der schwarzbunten Rinderrasse

In Kraft seit 09. August 1974
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die schwarzbunte Rinderrasse wird in Steiermark zur Züchtung anerkannt.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.