LandesrechtSteiermarkVerordnungenMuster des Meldebogens zum Landesweinbaukataster § 1

§ 1

In Kraft seit 23. August 2008
Up-to-date

Für die Bekanntgabe der Änderungen und Rodungen von Weingärten an die den Landesweinbaukataster führende Behörde wird das in Anlage 1 dargestellte Muster eines Meldebogens festgesetzt.

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