LandesrechtSteiermarkVerordnungenMuster des Meldebogens zum Landesweinbaukataster

Muster des Meldebogens zum Landesweinbaukataster

In Kraft seit 23. August 2008
Up-to-date

§ 1

§ 1

Für die Bekanntgabe der Änderungen und Rodungen von Weingärten an die den Landesweinbaukataster führende Behörde wird das in Anlage 1 dargestellte Muster eines Meldebogens festgesetzt.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. August 2008, in Kraft.

§ 3

§ 3

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend die Kundmachung eines Musters des Meldebogens zur Führung des Landesweinbaukatasters, LGBl. Nr. 84/1986, außer Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm: Der Meldebogen ist als PDF dokumentiert.)