LandesrechtSteiermarkVerordnungenFestsetzung der Mangelfächer (Sonderfächer) für die Ausbildung zum Facharzt§ 2

§ 2

In Kraft seit 31. Juli 1991
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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