LandesrechtSteiermarkVerordnungenFestsetzung der Mangelfächer (Sonderfächer) für die Ausbildung zum Facharzt

Festsetzung der Mangelfächer (Sonderfächer) für die Ausbildung zum Facharzt

In Kraft seit 31. Juli 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Wegen des dringenden Bedarfes an Fachärzten werden zur Sicherung der ärztlichen Versorgung nachfolgende Sonderfächer als Mangelfächer für die in Ausbildung zum Facharzt stehenden Ärzte bestimmt:

Anästhesiologie

Augenheilkunde

Chirurgie

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Hals

, Nasen

und Ohrenkrankheiten

Haut

und Geschlechtskrankheiten

Innere Medizin

Kinderheilkunde

Lungenkrankheiten

Orthopädie und orthopädische Chirurgie

Physikalische Medizin

Radiologie

Zahn

, Mund

und Kieferheilkunde

Medizinische und chemische Labordiagnostik.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.