Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Tagsatzes für Begleitpersonen in Mutter-Kind-Einheiten in Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 131/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 97/2001, außer Kraft.
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