In der Befallszone sind folgende Gebote einzuhalten:
1. alle befallenen Pflanzen, die sich in Baumschulen befinden, sind zu vernichten;
2. alle sonstigen befallenen oder des Befalls verdächtigen Pflanzen sind so zu behandeln, dass diese Pflanzen und ihre frischen Früchte nicht mehr befallen sind, wenn sie in den Verkehr gebracht werden;
3. alle wachsenden, bewurzelten Wirtspflanzen der San-José-Schildlaus und die abgetrennten Teile dieser Pflanze, die zur Vermehrung bestimmt sind, dürfen nur dann innerhalb der Befallszone verpflanzt oder aus dieser Zone verbracht werden, wenn an ihnen kein Befall festgestellt oder wenn sie so behandelt worden sind, dass etwa vorhandene San-José-Schildläuse vernichtet worden sind.
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