Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 1951 über die Bekämpfung der San-José-Schildlaus, LGBl. Nr. 5/1952, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/1952, außer Kraft.
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