Die Eigentümer von Obstbäumen und Beerensträuchern sind ferner verpflichtet, bei Neupflanzung von Obstbäumen und Beerensträuchern die für eine erfolgreiche Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen erforderlichen Pflanzabstände zu wahren. Hiebei sind die vom Pflanzenschutzreferat im Einvernehmen mit der Obstbauabteilung der Landeskammer für Land und Forstwirtschaft herausgegebenen Richtlinien zu beachten.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden