LandesrechtSteiermarkVerordnungenFestlegung von Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Gemeinde Vogau

Festlegung von Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Gemeinde Vogau

In Kraft seit 31. Januar 2009
Up-to-date

§ 1

§ 1 Flächenfestlegung

Die in der Anlage gekennzeichneten Flächen im Ausmaß von insgesamt 35.067 m 2 werden für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Form eines Einkaufszenrums 1 festgelegt.

§ 2

§ 2 Größenfestlegung

Ab Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf den nach § 1 festgelegten Flächen die baurechtliche Bewilligung von Verkaufsflächen als Erweiterung des Bestandes durch Neu-, Zu- und Umbau von Handelsbetrieben im Ausmaß von maximal 3.000 m 2 , davon maximal 1.000 m 2 für Verkaufsflächen mit Lebensmittelangebot, zulässig.

§ 3

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Jänner 2009, in Kraft.

Anlage

Anl. 1

(Anm.: Der Plan wird als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
PDF