Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. Oktober 2002, in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 1995, LBGl. Nr. 54/1995, über die Festsetzung des Kurbezirkes Bad Mitterndorf außer Kraft.
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