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Verordnungen
Festsetzung von Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Mai 2013
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§ 4 Inkrafttreten — Festsetzung von Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten
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Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft.
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