Diese Verordnung regelt die Abgeltung von gemeindeärztlichen Leistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 des Steiermärkischen Gemeindesanitätsdienstgesetzes, die nicht im Rahmen von Dienstverträgen erbracht werden und für die nicht eine andere Abgeltung gesetzlich vorgesehen ist.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise