Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der besonderen Charakteristik der Kulturlandschaft des geschützten Gebietes. Geschützt werden insbesondere:
– die grünlanddominierten unverbauten Freiflächen,
– die kulturhistorisch typischen Heuhütten in ihrer ursprünglichen landwirtschaftlichen Funktion,
– die Fließgewässer mit ihrer Uferbegleitvegetation und die Auwaldreste,
– die Altarme und Altarmreste,
– die Moorkomplexe und Feuchtwiesen,
– die Flurgehölze und
– die Lebensräume und Rückzugsgebiete für die im Schutzgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.
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