§ 9 In- und Außerkrafttreten — Salzburger Bautechnikverordnung; Erlassung
Gliederung
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 9 In- und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2026 in Kraft; gleichzeitig treten außer Kraft:
1.die Salzburger Bautechnikverordnung, LGBl Nr 55/2016, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 78/2021;
2.die Fahrradabstellplätze-Verordnung, LGBl Nr 79/2021.
(2) Die zu dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt anhängigen baurechtlichen Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Bestimmungen fortzuführen.
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