§ 8 Notifikationshinweise — Salzburger Bautechnikverordnung; Erlassung
Gliederung
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 8 Notifikationshinweise
Die Verordnung LGBl Nr 83/2026 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft unter der Nummer 2026/0101/AT notifiziert.
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