§ 7 Umsetzungshinweise — Salzburger Bautechnikverordnung; Erlassung
Gliederung
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 7 Umsetzungshinweise
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie EU 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl Nr L 2024/1275 vom 8. Mai 2024.
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