§ 5 Dichtebonus Nachhaltigkeit — Salzburger Bautechnikverordnung; Erlassung
Gliederung
3. Abschnitt Bonusregelungen für bautechnische Qualitätsstandards von Bauten
§ 5 Dichtebonus Nachhaltigkeit
Der Dichtebonus für die Nachhaltigkeit gemäß § 9 Abs 1b BauPolG 1996 gilt für Wohnbauten, deren GWP-Indikator für die Ökologie der Baustoffe unter oder gleich 18 liegt. Der GWP-Indikator ist gemäß der Anlage 2 zu berechnen.
Keine Ergebnisse gefunden
Rückverweise