§ 1 — Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg; Teilaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof
Rückverweise
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2026, V 250/2025-8, zugestellt am 27. März 2026, ausgesprochen, dass Pkt 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 18.7.2013, Z 05/04/56482/2010/010, samt dem zum Bestandteil erklärten Verordnungsplan als gesetzwidrig aufgehoben.
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