LandesrechtSalzburgVerordnungenErhöhung der Bezüge der Landesbediensteten – 20261. Abschnitt Bezüge jener Landesbediensteten, die nicht dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz unterliegen§ 6

§ 6Entlohnung der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen

In Kraft seit 01. Juli 2026
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