Rückverweise
Das Schongebiet wird in den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen durch einen Übersichtslageplan im Maßstab 1 : 20.000 (Anlage I), Detailpläne im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen II bis XI) und eine Koordinatenliste (Anlage XII) bestimmt.
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