§ 1 § 1 — Kostenbeiträge des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2026
Rückverweise
Der Kostenbeitrag nach § 62 Abs 1 erster Satz SKAG beträgt für das Jahr 2026 je Verpflegstag 13,50 €.
…Sitzung den Beschluss gefasst: Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: [1] Der Kläger ist freigestellter Betriebsratsvorsitzender des Landeskrankenhauses * und veranstaltet in Absprache mit der Betriebsleitung – zum Zweck der Förderung der betrieblichen…