LandesrechtSalzburgVerordnungenFestsetzung des Gebietes, innerhalb dessen die Austrian Power Grid AG Vorarbeiten für die Generalerneuerung der 110-kV-Freileitung Kaprun-Schwarzach im Abschnitt Mast 162-M0078 bis Mast 162-M0099 vornehmen darf

Festsetzung des Gebietes, innerhalb dessen die Austrian Power Grid AG Vorarbeiten für die Generalerneuerung der 110-kV-Freileitung Kaprun-Schwarzach im Abschnitt Mast 162-M0078 bis Mast 162-M0099 vornehmen darf

In Kraft bis 30. September 2027
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