Damit die Populationen des Bibers im Land Salzburg in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet in gewissen Bereichen trotz der vorübergehenden Ausnahmen vom Verbot der Störung und der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie der vorübergehenden Ausnahme von den Schonvorschriften und der Entnahme einer geringen Anzahl von Individuen jedenfalls in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen, führt die Landesregierung zur Kontrolle über die Bestandsentwicklung und den Erhaltungszustand des Bibers ein begleitendes Monitoring durch.
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