Zur Feststellung von Wildeinfluss bzw zur Überprüfung der Eignung der verordneten Maßnahmen ist ein systematisches Wildeinflussmonitoring einzurichten. Das Monitoring hat jedenfalls folgende Punkte zu umfassen:
1. Schälschadenserhebungen,
2. Verbissschadenserhebungen und
3. Erhebungen zur Verjüngungsdynamik.
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