Diese Verordnung erklärt Jagdgebiete in der Wildregion 2.1 (Kaprun – Fusch) betreffend die vorkommenden Schalenwildarten zu einem Maßnahmengebiet. Ziel der im Maßnahmengebiet vorgesehenen jagdbetrieblichen, wildökologischen und forstbetrieblichen Maßnahmen ist die Reduktion des Einflusses der vorkommenden Schalenwildarten auf die Vegetation zur Schaffung und Wiederherstellung eines schutzfunktional wirksamen Waldbestandes und zur Stabilisierung der offenen Grabeneinhänge.
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