Diese Verordnung erklärt Jagdgebiete in der Wildregion 10.4 (Strobl – St. Gilgen – Schafberg – Fuschl) betreffend die Wildart Rotwild ( Cervus elaphus ) zu einem Maßnahmengebiet. Ziel der im Maßnahmengebiet vorgesehenen jagdbetrieblichen, wildökologischen und forstbetrieblichen Maßnahmen ist eine Reduktion des Rotwildbestandes und die Erreichung einer weitgehend rotwildfreien Zone innerhalb des GJ Strobl (Jagdgebietsnummer 3042) und des GJ Gschwendt (Jagdgebietsnummer 3043) in den Wintermonaten zur Vermeidung weiterer Schälschäden am Waldbestand.
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