Diese Verordnung tritt mit 1. September 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Oktober 1982 betreffend die Durchführung von Schulveranstaltungen an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, LGBl Nr 85/1982, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 43/2005, außer Kraft.
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