Schulveranstaltungen können bis zu eintägige oder mehrtägige Veranstaltungen sein. Für die Dauer von Schulveranstaltungen gilt Folgendes:
a) Lehrausgänge: Verwendung einer stundenplanmäßigen Unterrichtszeit im Höchstausmaß von 5 Unterrichtsstunden;
b) Exkursionen, Projekttage oder Projektwochen: bis zu eintägig oder mehrtägig mit höchstens 5 Kalendertagen;
c) Wandertage und Sporttage: bis zu eintägig;
d) Sportwochen: mehrtägig mit höchstens 5 Kalendertagen;
e) sonstige Schulveranstaltungen: bis zu eintägig oder mehrtägig mit höchstens 5 Kalendertagen.
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