Rückverweise
Zur Feststellung von Wildschäden bzw zur Überprüfung der Wirksamkeit der verordneten Maßnahmen ist bis längstens 31. Dezember 2025 ein systematisches Wildschadensmonitoring einzurichten. Das Monitoring hat jedenfalls folgende Punkte zu umfassen:
1. Schälschadenserhebungen,
2. Verbissschadenserhebungen und
3. Erhebungen zur Verjüngungsdynamik (Kontrollzäune samt Nullflächen).
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