(1) Diese Verordnung erklärt Teilflächen des Eigenjagdgebietes (EJ) „Jagdgebiet rechts der Saalach“ (Jagdgebietsnummer: 6629) in der Wildregion 4.3 (Reiter Steinberge – Weißbach) betreffend die vorkommenden Schalenwildarten zu einem Maßnahmengebiet.
(2) Ziel der jagdbetrieblichen, wildökologischen und forstbetrieblichen Maßnahmen, die in dem vom Maßnahmengebiet betroffenen Flächenwirtschaftlichen Projekt („FWP Wildental 2021“) stattfinden, ist die Reduktion des Einflusses der vorkommenden Schalenwildarten auf die Vegetation zur Schaffung und Wiederherstellung eines schutzfunktional wirksamen Waldbestandes. Die Maßnahmen dienen der langfristigen Sicherung der Objektschutzfunktion des Waldes und stellen sicher, dass die Liegenschaften im Wildental dauerhaft bewohnbar bleiben.
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